Wenn euer Kind in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz danach stirbt, hinterlässt das grosse Trauer und Schmerz. Auch eine Fehlgeburt oder ein medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch ist in vielen Fällen sehr aufwühlend und schmerzhaft.

In dieser schwierigen Situation haben du und deine Familie Anspruch auf Hebammenbetreuung, und ihr könnt auf unsere Unterstützung in diesem Trauerprozess zählen. Zudem pflegen wir enge Kontakte zu weiteren Fachpersonen und Beratungsstellen.

Die Kosten dieser Begleitung werden ab der 13. Schwangerschaftswoche von der Grundversicherung übernommen.

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